Wann erhalte ich die Abrechnung?

Grundsätzlich werden die Jahresabrechnungen schnellstmöglich erstellt und versendet. Bei Liegenschaften wo zb. Heizkosten durch die Firma Techem erfasst werden, wird die Abrechnung nach Erhalt der Unterlagen von der Firma Techem meist binnen 14 Tagen fertiggestellt und versendet.

Was ist bei Erhalt der Abrechnung zu beachten?

Nach Erhalt der Abrechnung sind die Vorauszahlungen auf die neue Vorschreibung anzupassen. Da die Vorauszahlungen rückwirkend zum 1.1. eines Jahres ihre Gültigkeit erlangen, sind hier auch Anpassungen bzw. Nachzahlungen hinsichtlich der zwischenzeitlich getätigten Zahlungen vorzunehmen.

Aus der Abrechnung ergeben sich Guthaben oder auch Nachzahlungen.

Guthaben werden, sofern diese nicht angefordert werden, wie eine Zahlung ins neue Jahr fortgetragen.

Nachforderungen sind spätestens binnen zwei Monaten zu begleichen.
Muss ich jährlich die Zahlungen anpassen oder kann dies auch die Verwaltung? Siehe dazu SEPA Lastschrift

Guthaben / Rest

Jede Abrechnung bringt es mit sich, dass hier Guthaben oder Reste entstehen. Da buchhalterisch die Vorzeichen für Verwirrung sorgen können, bitten wir Sie immer den dazugehörigen Text zu entnehmen, ob Sie ein Guthaben oder eine Nachforderung haben.

Guthaben werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben fortgetragen. Das heißt, sie werden wie eine getätigte Zahlung behandelt und können durch Minderzahlung aufgebraucht werden. Wir bieten Ihnen an, dieses Guthaben nach schriftlicher Anforderung auszahlen zu lassen.

Nachforderungen aus der Abrechnung sind spätestens binnen zwei Monaten auf das WEG-Konto einzuzahlen.

SEPA – Lastschriftverfahren

Um nicht selbst jährlich die Anpassungen auf die neuen Vorschreibungen vornehmen zu müssen, besteht die Möglichkeit uns eine Einzugsermächtigung auszustellen. Sorgen wir dann dafür, dass die vorgeschriebenen Beträge fristgerecht geändert und abgebucht werden. Bitte geben Sie uns diesbezüglich Bescheid, damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen können.

Schlüsselbestellung

Sofern die Liegenschaft über eine Schließanlage verfügt, können Eigentümer die notwendige Vollmacht bei der Verwaltung anfordern. Sollten Sie noch einen Schlüssel haben, bitten wir um Bekanntgabe der Schlüsselnummer und der Anzahl der gewünschten Schlüssel.

Ein Sperrmülltermin wird gewünscht, was ist zu tun?

Für Liegenschaften in Innsbruck können jährlich zwei Sperrmülltermine angefragt werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, sollten Sie einen Termin benötigen.

Außerhalb Innsbrucks werden keine Sperrmülltermine angeboten. Stehen für die Entsorgung die jeweiligen Bauhöfe zur Verfügung.

Es ist ein Schaden aufgetreten was ist nun zu tun?

Weiter Informationen zur Schadensmeldung finden Sie unter: Schadensmeldung